Ladestation so geht’s 2017-06-15T11:02:59+00:00

So einfach geht’s:

  • Registriere Deine Ladestation.

  • Lege den passenden Tarif für Deine Station fest. Für Familie & Freunde kannst Du einen Sondertarif anlegen.

  • Lasse jemanden via Share&Charge bei Dir laden.

  • Der Ladebetrag wird Deinem Share&Charge Konto gut geschrieben.

  • Verwendung des Guthabens:
    - Lade Dein Elektroauto an anderen Ladestationen.
    - Lass Dir Dein Share&Charge Guthaben auf Dein Bankkonto gutschreiben.
    - Coming soon - Spende Dein Guthaben an eine gemeinnützige Organisation.

Erhältlich im: 

Tarifübersicht

Community Tarif

 

 

Der Community Tarif ist der allgemeine Tarif für alle Share&Charge Lader. Als Ladestationsbesitzer kannst Du somit für diese Nutzergruppe einen bestimmten Tarif festlegen.

Familie & Freunde Tarif

 

Wie der Name schon sagt ist der Familie & Freunde Tarif ein Sondertarif zu z.B. vergünstigten Konditionen, den Du einem eingeschränkten Benutzerkreis zur Verfügung stellen kannst. Du berechtigst Personen zu diesem Tarif indem Du sie der Familie & Freunde Liste hinzufügst.

Flatrate Tarif

Bei dem Flatrate Tarif legst Du einen pauschalen Ladebetrag für eine max. Ladedauer von 4 Stunden fest. Unabhängig von der Dauer der Ladezeit sowie der Menge an kWh wird dieser Pauschalbetrag verrechnet.

Stundentarif

Bei dem Stundentarif wird ein Näherungswert der tatsächlichen Ladeleistung pro Stunde berechnet. Die Basis hierfür bildet die Kombination aus Ladeleistung der Ladestation, sowie die Ladeleistung des Elektroautos, welche im Profil des Laders hinterlegt wurde. Hinzu kommen die Parkkosten.

kWh-genauer Tarif

 

Bei dem Kilowattstunden genauen Tarif wird die geladene Leistung über einen Stromzähler gemessen und im Anschluss abgerechnet. Um diesen Tarif nutzen zu können muss ein geeichter Stromzähler vorhanden sein.

Den passenden Tarif für die Ladestation wählen

Das kurze Video auf der rechten Seite visualisiert wie unkompliziert und einfach die Registrierung der Ladestation und insbesondere die Auswahl des Tarifes für die Ladestation ist.

Die Ladestation im Beispiel ist mit einem Typ 2 Stecker mit einer Ladeleistung von 11 kW ausgestattet. Zusätzlich ist diese mit dem Share&Charge Modul ausgerüstet, was bedeutet, dass die Ladestation über WLAN, GSM sowie einen Light Client verfügt, der die Ladestation über die Share&Charge App und mittels der Blockchain steuerbar macht.

Im Beispiel wird der Share&Charge Community Tarif ausgewählt, welcher der allgemeine Tarif für alle Share&Charge Lader ist. Neben dem Community Tarif kann vom Nutzer auch ein Familie & Freunde Tarif angelegt werden, der nur für diese eingeschränkte Nutzergruppe gilt.

Es wird die Option Stundentarif ausgewählt, und die Informationen bezüglich Energiekosten und Parkkosten werden vervollständigt. Im Beispiel hat der Besitzer der Ladestation Energiekosten von 0,29 € pro kWh und verlangt Parkkosten von 2€. Neben dem Stundentarif hätte sich der Ladestationsbesitzer ebenfalls für einen Flatrate Tarif entscheiden können.

Nach dem Klick auf veröffentlichen wird dem Ladestationsbesitzer die Tarifübersicht angezeigt, die zur Veröffentlichung der Ladestation in der Share&Charge Community bestätigt werden muss. Der von uns geschätzte Stündliche Tarif orientiert sich an der Kapazität Deiner Ladestation sowie der Batteriekapazität und Ladeleistung des Elektroautos.

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Spendenfunktion

Coming Soon! Neben der Auszahlung Deines Share&Charge Guthabens auf Dein Bankkonto, bietet Dir Share&Charge ebenfalls die Möglichkeit Dein Guthaben an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Somit kannst Du auf zweierlei Arten Gutes tun. Zum einen hilfst Du als Teil der Share&Charge Community dabei das Thema Elektromobilität voran zu treiben und zum anderen kannst Du eine gemeinnützige Organisation Deiner Wahl finanziell unterstützen.

Ladestation mit Share&Charge verbinden

Um deine Ladestation, die mit dem Share&Charge Modul ausgerüstet ist, in unser System integrieren zu können, muss diese mit dem Internet verbunden werden. Dies erfolgt derzeit über dein privates W-LAN, die Anbindung kannst du einfach mittels Wireless Protected Setup (WPS) machen. Das Share&Charge Modul startet dann den WPS Modus automatisch bei der initialen Einrichtung/Inbetriebnahme. Damit die Verbindung mit dem Netzwerk zustande kommen kann, muss auch dein DSL Router/Access Point in den WPS Modus gesetzt werden. Dazu muss, in der Regel, nur eine Taste am Router/Access Point gedrückt werden. Für weitere Informationen ziehe das Handbuch deines DSL Routers/Access Points zu Rate oder klicke auf den folgenden Link für ein Beispiel anhand der Fritz!Box.

share and charge

Was muss ich sonst noch beachten?

Das Betreiben einer Ladesäule kann einzelfallabhängig zu gewerblichen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes führen. Hier ist maßgebend, ob die Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird und auf Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgelegt ist.

Über die Lebensdauer der Unternehmung ist ein Totalgewinn zu erzielen. Erfolgt dies nicht, kann das Finanzamt von Liebhaberei ausgehen. Gewerbliche Einkünfte liegen in diesem Fall nicht vor, allerdings können im Gegenzug auch keine Verluste einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Liegen gewerbliche Einkünfte vor, ist neben der Versteuerung über die Einkommensteuererklärung auch an die Abgabe der Gewerbesteuererklärung zu denken. Hier gibt es für natürliche Personen und Personengesellschaften allerdings einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro, bis zu dem keine Gewerbesteuer anfällt.

Der private Betreiber einer Ladesäule wird, soweit er Strom nachhaltig an Dritte abgibt unternehmerisch/gewerblich tätig. Die Ladesäule dient dann der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen (Umsätzen) aus dem Stromverkauf, die grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen, wobei die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen ist.

Der Betreiber einer Ladesäule kann als sog. Kleinunternehmer behandelt werden, sofern der Vorjahresumsatz 17.500 € und die Umsätze des laufenden Jahres voraussichtlich 50.000 € (Stand 1.1.2016) nicht überschreiten. Auf die Umsätze wird dann keine Umsatzsteuer erhoben. Übt der Betreiber einer Ladesäule neben dieser Tätigkeit keine weitere umsatzsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten aus, wird er regelmäßig unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann keine Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen (auch nicht aus dem Erwerb der Ladesäule) vom Finanzamt erstattet werden und es dürfen auch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden.

Auf diese Vereinfachungsregel kann der Betreiber einer Ladesäule allerdings verzichten (Option zur so genannten Regelbesteuerung).

Der Ladesäulenbetreiber ist als Unternehmer/Kleinunternehmer verpflichtet, auf Verlangen ordnungsgemäße Rechnungen über die von ihm erbrachte Leistung zu erstellen und Kopien hiervon über 10 Jahre aufzubewahren.

Die Lieferung von Strom an Dritte führt nach dem Stromsteuergesetz grundsätzlich dazu, dass der Ladesäulenbetreiber als Versorger (mit den entsprechenden Anmelde und Dokumentationspflichten) tätig wird.

Für die Betreiber von Ladesäulen oder Ladepunkten greift aber regelmäßig die Ausnahmeregelung nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 der Stromsteuerverordnung. Sie werden nicht zu stromsteuerlichen Versorgern, wenn die Stromlieferungen an Dritte zur Nutzung durch elektrisch betriebene Fahrzeuge erfolgt und der Strom ausschließlich von einem im Inland ansässigen Versorger bezogen wird. Grundsätzlich bleibt in diesen Fällen der Energieversorger, der den Strom zur Ladesäule liefert, stromsteuerlicher Versorger und Stromsteuerverpflichteter.

Soweit eigenproduzierter Strom (zB aus KWK- oder Photovoltaikanlagen) über die Ladesäule geliefert wird, sollte Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt und/oder dem steuerlichen Berater aufgenommen werden.

Allgemeine und unverbindliche Hinweise – bitte kontaktieren Sie zu konkreten Fragen Ihren Steuerberater.