Von Haus aus elektrisiert: Wie läuft die Installation meiner privaten Ladestation ab?

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Mit dem Kauf eines Elektroautos stellt sich vor allem die Frage: Woher bekommt das elektrisierende Gefährt seinen Strom möglichst unkompliziert? Das Elektroauto schlicht an die Steckdose zu hängen, ist nicht nur belastend für die Hausinstallation, sondern dauert auch unangenehm viel länger, als an praktischen Home-Ladestationen. Wir zeigen Ihnen in fünf Schritten, wie die Installation Ihrer eigenen Station abläuft.

1. Voraussetzungen für die heimische Ladestation

Eine Ladestation für das Elektroauto, die Zuhause auf Sie wartet, bietet zahlreiche Vorteile. Das Laden via Haushaltssteckdose dauert eine gefühlte Ewigkeit, belastet die Leitungen und kann schlimmstenfalls zum Kabelbrand führen, da sie mit ihren üblichen 230 Volt nicht für Elektroautos ausgelegt ist.

Öffentliche E-Tankstellen sind hingegen nicht immer da, wo wir sie gerne hätten. Wartet die Ladestation in heimischen Gefilden, reduzieren sich nicht nur Ladezeit und unerwünschte Energieverluste auf ein Minimum, sondern die intelligenten Systeme kommunizieren und prüfen auch den Prozess. Zudem ist eine Installation möglich, die garantiert genau zum trauten Heim passt.

Bevor Sie Einfahrt, Carport oder Garage mit einer Stromtankstelle upgraden, sollten Sie jedoch einige Voraussetzungen prüfen. Dazu gehört zu allererst die Absprache mit dem Eigentümer. Sind Sie das selbst? Ausgezeichnet! Es folgt das Prüfen der Infrastruktur für Ihre Ladestation.

Soll es eine Schnellladestation sein, wird ein Starkstromanschluss von 400 Volt benötigt. Da diese in Garagen und Co. eher selten anzutreffen sind, muss eine entsprechende Leitung verlegt werden, die zudem den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Hier sollte zwingend ein Fachmann konsultiert werden, der Sie in allen weiteren Fragen rund um die Strom-und Lade-Infrastruktur berät.

Tipp: Wenn die Ladestation bauliche Umbaumaßnahmen erfordert, ist die Absprache mit Eigentümern oder der Eigentümerversammlung unumgänglich. Sprechen Sie die Zustimmung unbedingt vor der Nachrüstung ab.

2. Der Fachmann bringt Licht ins Dunkel

Nun ist es an Ihnen, eine Ladestation auszusuchen, die perfekt zu Ihnen passt. Neben persönlichen Anforderungen an Zusatzfunktionen sowie der Gretchenfrage „Kabel oder Stecker“ müssen vor allem der Ladestecker des Autos und das im Wagen verbaute Ladegerät bedacht werden. Während die Entscheidung optional von Fachleuten begleitet werden kann, ist ihre Beteiligung an der Installation ein grundsätzliches Muss.

Qualifizierte Elektroingenieure, die sich auf die Anforderungen und Normen für Ladestationen spezialisiert haben, sind Ihnen hier ebenso ans Herz zu legen, wie die Installation aus einer Hand. Die Aufgaben der Profis lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:

  • Vorarbeiten: Die Fachleute untersuchen im Vorfeld bestehende Elektroinstallationen, beraten detailliert und führen nötige Veränderungen durch. Dazu können beispielsweise die Entfernung des Sicherheitskastens, Wanddurchbrüche oder kleinere Grabungsarbeiten gehören.
  • Montage: Die folgende eigentliche Montage wird ebenfalls vom Profi durchgeführt. Das von ihm verlegte Kabel sollte im Querschnitt auf 22 Kilowatt ausgelegt sein, um die neue E-Tankstelle zukunftsfähig zu gestalten. Fachleute gehen von einer künftig noch schnelleren Ladefähigkeit aus, die dementsprechend mehr Strom zieht. Ebenso wichtig ist die Verbindung der Ladestation in einem eigenen Stromkreis, der sowohl über einen Leitungs- als auch einen Fehlerstrom-Schutzschalter verfügt.
  • Einweisung: Im Anschluss werden die Funktionen genauestens getestet und Messwerte protokolliert. Der Installation sollte immer eine gewissenhafte Einweisung folgen, die Sie über die Nutzung Ihrer neuen E-Tankstelle aufklärt.

 

3. Gesonderten Vertrag abschließen oder mit dem Haushalts-Strom schwimmen

Viele Interessenten heimischer Ladestationen sind unsicher, ob der mit Energieversorgern geschlossene Vertrag für herkömmlichen Haushaltsstrom genügen würde. Dem Bundesverband eMobilität zufolge laden etwa vier von fünf Elektroautobesitzern ihren Wagen am heimischen Strom.

Prinzipiell besteht dabei kein Problem, doch sollten Sie sich genau mit Stromanbietern und Netzbetreibern auseinandersetzen. Bei letzteren sind Ladepunkte ab einer üblichen Leistung von 4,6 Kilovoltampere anmeldepflichtig. Über das „Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ ist die Anmeldung jedoch schnell erledigt.

Wird die Ladestation separat gemessen, ändern sich Positionen in der Stromrechnung: Während die Netzentgelte und Konzessionsabgaben sinken, steigt das Messentgelt. Anbieter machen den Interessenten zum Beispiel mit Prämien und Vergünstigungen spezielle Netzentgelte schmackhaft, die etwa 30 Prozent niedriger als beim normalen Haushaltsstrom liegen.

Bei diesem gilt natürlich auch für das Elektroauto: Vergleichen ist angesagt! Die heimische Ladestation wird meist besonders in der Nacht genutzt, um den E-Wagen für den nächsten Tag zu rüsten. Hier sollten Sie die vergünstigten Nachtstromangebote verschiedener Anbieter beachten und damit quasi im Schlaf sparen.

4. Die Bundesnetzagentur unterrichten

Seit dem 17. März 2016 gilt die „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ (Ladesäulenverordnung). Diese etwas sperrig benannte Vorschrift schreibt schlicht die Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor. Darunter fallen die schriftliche oder elektronische Mitteilung über:

  • Aufbau,
  • Außerbetriebnahme,
  • öffentliches Zugänglichwerden und
  • Wechsel des Betreibers.

Öffentlich zugänglich sind die E-Tankstellen übrigens auch dann, wenn sie auf privatem Grund stehen und der Parkplatz vor dem Ladepunkt von einem „unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis“ befahren werden kann. Die Bundesnetzagentur stellt alle Pflichten und Infos rund um den Ladepunkt für die eigenen vier Wände übersichtlich zur Verfügung.

Weniger übersichtlich finden viele E-Tankstellen-Besitzer hingegen die Meldepflicht per se. Denn obwohl Daten über die privaten Ladestationen der E-Mobilisten erhoben werden, macht die Bundesnetzagentur nicht ausdrücklich klar, aus welchem Grund eine Meldepflicht besteht.

Zudem sehen Ladestationsbesitzer die  Nachweise zu technischen Anforderungen kritisch. Denn die Betreiber sind nicht nur dazu angehalten, der Bundesnetzagentur den Betrieb anzuzeigen, sondern sowohl beim Aufbau als auch auf Anforderung während des Betriebs geeignete Unterlagen zu erbringen, die über die Einhaltung der technischen Forderungen Aufschluss geben (§ 5, Absatz 2 LSV). Dies gilt derweil auch für bestehende Schnellladepunkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb genommen wurden.

5. Die eigene Ladestation nutzbringend teilen

Auch wenn es noch Nachholbedarf gibt, wächst und wächst die Zahl der Ladestationen in Deutschland. Aus Expertensicht könnten Kommunen und Städte künftig vom Aufstellen öffentlicher Ladesäulen profitieren und auch für Versorger und Stadtwerke könnte der Markt „Fahrstrom“ in naher Zukunft zum wichtigen Faktor werden.

Warum sollen nicht auch Privatpersonen davon profitieren, dass sie mit Ihrer Entscheidung für ein Elektroauto und die eigene Ladestation einen verantwortungsvollen und umweltbewussten Beitrag zum grüneren Verkehr leisten?

Neben den Förderungen, die sich Elektroautobesitzern beispielweise dank des Umweltbonus bieten, können Sie als privater Anbieter Ihrer Ladestation zum Kleinunternehmer werden. Damit nutzen Sie Ihre E-Tankstelle lukrativ und tragen außerdem aktiv zum Ausbau der Infrastruktur für Elektro-Mobilität bei. Bieten Sie Ihre Ladestation auch für andere E-Mobilisten an, verhelfen Sie Fahrern, die ebenfalls unter Strom stehen, zu mehr Flexibilität. Sie selbst profitieren gleichermaßen und können Einkünfte sowie einen wertvollen Beitrag für den Verkehr der Zukunft genießen.

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